Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Nutzung von ErdCraft · Version: 2026-10
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software ErdCraft zwischen [bitte ausfüllen: Name/Firma] (Anbieter) und dem Kunden. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht.
2. Leistung
Der Anbieter stellt dem Kunden für die Vertragslaufzeit ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht bereit, ErdCraft über das Internet im Browser zu nutzen. ErdCraft dient der Mengenermittlung, Vorbemessung und Kalkulation im Erdbau. Der Funktionsumfang ergibt sich aus der jeweils aktuellen Version.
3. Lizenz, Zugang
- Die Lizenz gilt für einen Benutzer auf einem Rechner. Pro Lizenz ist nur eine Sitzung gleichzeitig möglich. Eine Anmeldung auf einem anderen Rechner beendet die bisherige Sitzung.
- Zugangsdaten und Lizenzschlüssel sind geheim zu halten und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei Verdacht auf Missbrauch ist der Anbieter unverzüglich zu informieren.
- Die Sitzung endet automatisch nach 3 Tagen, spätestens mit Ablauf der Lizenz. Eine erneute Anmeldung ist jederzeit möglich, solange die Lizenz gültig ist.
4. Laufzeit, Vergütung
- Die Lizenz gilt für den vereinbarten Zeitraum. Verlängerungen werden gesondert vereinbart und nach Zahlungseingang freigeschaltet.
- Der Anbieter stellt Rechnungen; der Betrag ist innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu überweisen. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit nicht anders angegeben.
- Bei Zahlungsverzug darf der Anbieter den Zugang sperren, bis der Betrag eingegangen ist.
5. Daten und Sicherung
Der Kunde speichert seine Modelle, Bodenwerte und Berichte selbst auf seinem Rechner. Der Anbieter hat darauf keinen Zugriff und kann sie nicht wiederherstellen. Der Kunde ist für regelmäßige Sicherungen verantwortlich. Es wird empfohlen, vor Ablauf der Sitzung bzw. der Lizenz zu speichern. Näheres zum Datenschutz regelt die Datenschutzerklärung.
6. Verfügbarkeit
Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit, schuldet aber keine ununterbrochene Erreichbarkeit. Wartungsarbeiten und Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters (z. B. Ausfall von Netzbetreibern) begründen keine Ansprüche.
7. Fachlicher Hinweis, Verantwortung des Kunden
ErdCraft liefert Vorbemessungen, Mengen und Kalkulationsansätze auf Grundlage der eingegebenen Daten und vereinfachter Annahmen (u. a. nach DIN 4124 und DIN EN 1997-1). Es ersetzt keinen Standsicherheitsnachweis und keine Prüfung durch eine sachkundige Person. Bodenkennwerte sind Richtwerte und durch die Werte des Baugrundgutachtens zu ersetzen. Der Kunde prüft alle Ergebnisse vor ihrer Verwendung eigenverantwortlich auf Plausibilität und Richtigkeit.
8. Haftung
- Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust, der durch regelmäßige Sicherung vermeidbar gewesen wäre.
- Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
9. Änderungen
Der Anbieter darf die Software weiterentwickeln und den Funktionsumfang ändern, soweit der Vertragszweck nicht beeinträchtigt wird. Änderungen dieser Bedingungen werden dem Kunden mitgeteilt und gelten, wenn er nicht innerhalb von vier Wochen widerspricht.
10. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, [bitte ausfüllen: Gerichtsstand]. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.